Wenn eine Rechnung für bestimmte Dienstleistungen angefordert wird, können 15 % der von jedem Haushaltsmitglied gezahlten Mehrwertsteuer von der Einkommensteuer abgezogen werden, bis zu einer Grenze von 250 Euro pro Haushalt.
Mit der Veröffentlichung des Staatshaushalts für 2026 wurden weitere Tätigkeitsbereiche hinzugefügt, die auf diesen Abzug angerechnet werden, insbesondere solche, die mit der Kultur zusammenhängen.
Was ab 2026 für die Abzüge zählt

Ausgaben für den Kauf von Büchern in spezialisierten Einrichtungen und insbesondere für Eintrittskarten für Theater-, Musik-, Tanz- und andere künstlerische und literarische Darbietungen in Museen und historischen Stätten und Denkmälern werden nun berücksichtigt.
Dazu gehören auch die Kosten für die Beschaffung von Büchern und anderen Dokumenten aus Bibliotheken und Archiven.
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