Die Stadtverwaltung von Lissabon wird ab Freitag, dem 3. Juli, um Mitternacht 13 Waldgebiete der Stadt sperren, da sich die Brandgefahr verschärft hat. Die Maßnahme folgt dem von der Regierung für das gesamte Festland ausgerufenen Alarmzustand, der den Zugang zu und das Betreten von Waldgebieten bis Montag, den 6. Juli, verbietet.
Grund für den Alarmzustand

Die Regierung hat für das gesamte Festland einen Alarmzustand ausgerufen, der von Freitag 00:00 Uhr bis Montag 23:59 Uhr gilt, da hohe Temperaturen und eine „erhebliche Verschärfung der Gefahr von Waldbränden“ vorhergesagt werden. Laut IPMA sollen die Höchsttemperaturen im Großteil des Landes Werte zwischen 35 und 41 °C erreichen und im Tejo-Tal sowie im Alentejo sogar 41–44 °C betragen – und das während einer längeren Phase mit heißem und trockenem Wetter.
Geschlossene Gebiete
Der Zutritt und das Betreten der folgenden Waldgebiete der Stadt sind verboten: Monsanto-Waldpark, Tapada da Ajuda, Tapada das Necessidades, Bela-Vista-Park, Quinta das Conchas e Lilases, Vale-Fundão-Park, José-Gomes-Ferreira-Park, Zentralpark von Chelas, Encosta da Calçada de Carriche, Vale-do-Silêncio-Park, Mata-da-Madre-de-Deus-Park, Moinhos-de-Santana-Park und Silva-Porto-Park.
Verstärkte Einsatzkräfte in Lissabon

Die Stadtverwaltung teilt mit, dass die Stadtpolizei, die Feuerwehr und die freiwilligen Feuerwehren der Stadt verstärkt und einsatzbereit sind, um bei der Prävention, bei Überwachungs-, Kontroll- und Patrouilleneinsätzen zu helfen und auf eventuelle Vorfälle zu reagieren.
Angesichts der roten Warnung vor hohen Temperaturen, auch in den Nachtstunden, sind drei Stationen der Lissabonner U-Bahn (Rossio, Oriente und Santa Apolónia) die ganze Nacht über geöffnet, um obdachlose Menschen aufzunehmen. Die Stadtverwaltung hat außerdem zwei Standorte ausgewiesen, die im Falle äußerster Notlage als Notunterkünfte dienen könnten: den Pavilhão Casal Vistoso und den Pavilhão Manuel Castelbranco. Die eventuelle Inbetriebnahme dieser Räumlichkeiten erfolgt in Abstimmung mit der Generaldirektion für Gesundheit.
Landesweit geltende Maßnahmen
Während der Dauer des Alarmzustands gelten landesweit Sondermaßnahmen, darunter Einschränkungen beim Einsatz von Maschinen in ländlichen Gebieten sowie ein Verbot von Feuer und anderen Aktivitäten, die Brände auslösen könnten. Nach Angaben der Regierung entstehen etwa zwei Drittel der Brände in ländlichen Gebieten durch fahrlässiges Verhalten, weshalb weiterhin davon abgeraten wird, Geräte zu benutzen, die Funken oder Hitze in Gebieten mit trockener Vegetation erzeugen können.
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